OnlyFans Steuern: Gericht in der Ukraine bestätigt 568.000 Hrywnja

Richterhammer auf Steuerformularen neben einem Smartphone mit abstrakter Abo-App, Geldscheinen und Taschenrechner

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bezirksverwaltungsgericht Chmelnyzkyj wies am 13. Oktober 2026 die Klage einer OnlyFans-Creatorin gegen Steuerbescheide ab.
  • Die Creatorin hatte 69.673 US-Dollar Einnahmen von OnlyFans aus dem Jahr 2023 nicht erklärt.
  • Steuern und Strafen summieren sich laut vsim.ua auf 567.981 Hrywnja, darunter 476.342,60 Hrywnja Einkommensteuer.
  • Die Zahlungsdaten gelangten über britische Behörden von der OnlyFans-Betreiberin Fenix International Ltd zum ukrainischen Steuerdienst.
  • Das Gericht wertete den internationalen Steuerdatenaustausch als rechtmäßiges Beweismittel.

Das Bezirksverwaltungsgericht Chmelnyzkyj in der Westukraine hat am 13. Oktober 2026 die Klage einer OnlyFans-Creatorin gegen Steuerbescheide abgewiesen. Die Frau hatte laut Bericht 69.673 US-Dollar Einnahmen von OnlyFans aus dem Jahr 2023 nicht erklärt. Damit bleiben die OnlyFans Steuern samt Strafen von zusammen rund 568.000 Hrywnja bestehen, wie das Portal Antikor und das Regionalportal vsim.ua berichten.

Was hat das Gericht zu den OnlyFans Steuern entschieden?

Das Gericht hat die Steuerbescheide des Staatlichen Steuerdienstes der Ukraine (DPS) in vollem Umfang bestätigt. Laut Antikor geht es um das Verfahren mit dem Aktenzeichen 560/13067/26. Die Steuerbehörde hatte festgestellt, dass die Creatorin für 2023 keine Erklärung über Vermögen und Einkommen abgegeben und keine Steuern gezahlt hatte.

Nachgefordert wurden laut Antikor:

  • 476.342,60 Hrywnja Einkommensteuer (PDFO)
  • 39.695,22 Hrywnja Militärabgabe
  • zusätzlich Strafzuschläge

Die Gesamtsumme aus Steuern und Strafen beziffert vsim.ua auf 567.981 Hrywnja. Das Portal nennt außerdem Gesamteinnahmen von mehr als 2,5 Millionen Hrywnja im Jahr 2023.

Woher wusste die Steuerbehörde von den Einnahmen?

Die Daten stammen aus dem internationalen Austausch von Steuerinformationen mit Großbritannien. Fenix International Ltd, die britische Betreibergesellschaft von OnlyFans, hat die Zahlungsdaten laut Antikor über die britischen Behörden an die ukrainische Steuerverwaltung weitergegeben. Das Gericht stellte klar, dass dieser Informationsaustausch eine rechtmäßige Beweisquelle ist.

Auch den Einwand, jemand anderes könne das Konto ohne ihr Wissen eröffnet haben, ließ das Gericht nicht gelten. Es verwies auf die Identitätsprüfung von OnlyFans mit Reisepass und Live-Selfie samt Gesichtserkennung. Nach Angaben von vsim.ua legte die Klägerin keine Belege vor, die die Angaben zu ihrem Einkommen widerlegt hätten. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde, geht aus den Berichten nicht hervor.

Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der die Ukraine ihren Umgang mit Erotik-Plattformen neu ordnet. Den Stand der Gesetzgebung haben wir in unserem Beitrag OnlyFans in der Ukraine: Gesetz zur Legalisierung wartet auf zweite Lesung zusammengefasst. Hier geht es dagegen nicht um die Frage, ob die Inhalte erlaubt sind, sondern um die Besteuerung der Einnahmen.

Was das für Creator bedeutet

Der Fall zeigt, dass Einnahmen über ausländische Plattformen für Steuerbehörden sichtbar werden können, auch wenn der Creator sie selbst nicht meldet. Der Betreiber von OnlyFans sitzt in Großbritannien, und die Zahlungsdaten gelangten im konkreten Fall über die britischen Behörden zur heimischen Steuerverwaltung. Das Gericht sah darin einen zulässigen Beweis.

Für dich als Creator in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist das Urteil rechtlich nicht bindend. Es handelt sich um die Einzelentscheidung eines regionalen ukrainischen Gerichts. Die Logik dahinter ist aber übertragbar: Wer über eine Plattform mit Sitz im Ausland verdient, sollte nicht davon ausgehen, dass diese Einnahmen dem Finanzamt verborgen bleiben. Welche Pflichten für dich konkret gelten, klärst du am besten mit einer Steuerberatung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Worum ging es in dem Urteil aus Chmelnyzkyj?

Eine OnlyFans-Creatorin klagte gegen Steuerbescheide des ukrainischen Steuerdienstes. Sie hatte für 2023 keine Einkommenserklärung abgegeben, obwohl sie 69.673 US-Dollar von OnlyFans erhalten hatte. Das Bezirksverwaltungsgericht Chmelnyzkyj wies die Klage am 13. Oktober 2026 vollständig ab.

Wie viel muss die Creatorin nachzahlen?

Laut Antikor wurden 476.342,60 Hrywnja Einkommensteuer und 39.695,22 Hrywnja Militärabgabe nachgefordert, dazu kommen Strafzuschläge. Das Portal vsim.ua nennt eine Gesamtsumme aus Steuern und Strafen von 567.981 Hrywnja.

Wie hat die Steuerbehörde von den OnlyFans-Einnahmen erfahren?

Die Daten kamen über den internationalen Austausch von Steuerinformationen. Fenix International Ltd, die britische Betreiberin von OnlyFans, gab die Zahlungsdaten laut Bericht über britische Behörden weiter. Das Gericht erklärte diesen Austausch zu einer rechtmäßigen Beweisquelle.

Gilt das Urteil auch für Creator in Deutschland?

Nein, es ist die Einzelentscheidung eines regionalen ukrainischen Gerichts und für Deutschland, Österreich oder die Schweiz nicht bindend. Der Fall zeigt aber, dass Einnahmen über ausländische Plattformen für Steuerbehörden sichtbar werden können. Konkrete Pflichten klärst du mit einer Steuerberatung.

Quellen

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