OnlyFans Sammelklage Chatter: Plattform will Berufung zum Vertragsanspruch

Smartphone mit verschwommenem Chatverlauf neben Richterhammer und Aktenstapel auf einem Gerichtstisch

Das Wichtigste in Kürze

  • Die OnlyFans-Betreiber haben laut Mealey's vom 4. November 2026 bei einem Bundesbezirksgericht in Kalifornien eine Zwischenberufung beantragt.
  • Angegriffen wird die Ablehnung, einen Vertragsanspruch der Abonnenten abzuweisen, enthalten in einem Beschluss vom 20. Oktober 2026.
  • OnlyFans argumentiert, die Entscheidung widerspreche Section 230 des Communications Decency Act.
  • Die Kläger werfen vor, sie hätten für Chats mit Creatorn bezahlt, aber mit professionellen Chattern von Drittfirmen geschrieben.
  • Neben Fenix sind mehrere Agenturen am Verfahren beteiligt, ein Urteil in der Sache gibt es noch nicht.

In der OnlyFans Sammelklage um Chatter gehen die Betreiber der Plattform in die Offensive: Die Firmen hinter OnlyFans haben bei einem US-Bundesbezirksgericht in Kalifornien beantragt, eine Zwischenberufung zuzulassen. Das berichtete der Fachdienst Mealey’s (LexisNexis) am 4. November 2026. Die höhere Instanz soll prüfen, ob ein Vertragsanspruch der klagenden Abonnenten überhaupt weiterverfolgt werden darf.

Worum geht es im Antrag von OnlyFans?

OnlyFans greift eine Entscheidung an, mit der das Gericht die Abweisung eines Anspruchs wegen Vertragsbruchs abgelehnt hat. Laut Mealey’s bezieht sich der Antrag auf einen Beschluss vom 20. Oktober 2026, der die Anträge auf Klageabweisung teilweise angenommen und teilweise abgelehnt hat. Die Betreiber argumentieren, die Entscheidung zum Vertragsanspruch stehe im Widerspruch zu Section 230 des Communications Decency Act. Diese US-Vorschrift schützt Onlineplattformen weitgehend davor, für Inhalte Dritter zu haften.

Unter den Beteiligten nennt Mealey’s neben Fenix, dem Betreiberunternehmen von OnlyFans, auch mehrere Agenturen, darunter Moxy, Elite, Verge, Content X sowie Unruly and Behave. Der vollständige Bericht liegt hinter einer Bezahlschranke, ein Aktenzeichen und der genaue Wortlaut des Antrags waren für uns nicht einsehbar.

Was werfen die Kläger OnlyFans vor?

Die Kläger sind OnlyFans-Abonnenten, die nach eigener Darstellung dafür bezahlt haben, mit Creatorn zu chatten, tatsächlich aber mit professionellen Chattern von Drittfirmen geschrieben haben sollen. Sie wollen das als Sammelklage für eine größere Gruppe von Fans durchsetzen.

Das Verfahren läuft schon länger. Im Dezember 2025 hatte das Bundesbezirksgericht für den Central District of California die Klage im Verfahren N.Z. v. Fenix zunächst abgewiesen, den Klägern aber erlaubt, nachzubessern. Wie der Rechtsprofessor Eric Goldman in seinem Technology & Marketing Law Blog zusammenfasste, sah das Gericht Ansprüche nicht durch Section 230 gesperrt, soweit sie sich auf eigene Zusagen von Fenix stützen. Wo es nur darum ging, dass die Plattform die Kommunikation ermöglicht, griff der Schutz dagegen. Den Betrugsvorwurf wies das Gericht damals ab, weil Fenix den Einsatz Dritter offengelegt habe.

Im Mai 2026 meldete Mealey’s, dass ein Richter den Großteil der Ansprüche gegen die Betreiber abgewiesen hatte. Übrig blieb damals ein Anspruch gegen die Agenturen wegen der Weitergabe persönlicher Daten.

Mit einem anderen Verfahren solltest du diese Klage nicht verwechseln: Bei der OnlyFans Sammelklage um die Abo-Verlängerung geht es um automatische Verlängerungen, nicht um Chatter.

Was das für Creator bedeutet

Der Antrag ist ein Verfahrensschritt, kein Urteil. Ob die höhere Instanz den Vertragsanspruch überhaupt prüft, steht noch nicht fest, und über die Frage, ob der Einsatz von Chattern rechtswidrig ist, hat bisher kein Gericht abschließend entschieden.

Für Creator ist trotzdem wichtig, worum der Streit sich dreht:

  • Das Gericht unterscheidet zwischen eigenen Zusagen der Plattform und der bloßen Vermittlung von Kommunikation. Genau an dieser Grenze setzt OnlyFans mit Section 230 an.
  • Agenturen, die Chatter einsetzen, stehen in diesem Verfahren selbst auf der Beklagtenseite.
  • Wie offen Chat-Unterstützung gegenüber Fans kommuniziert wird, bleibt ein Vertrauensthema, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Wenn du mit einer Agentur arbeitest oder Chatter einsetzt, lohnt es sich, das Verfahren weiter zu verfolgen. Bei konkreten rechtlichen Fragen zu deinem Account ersetzt dieser Bericht keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Häufige Fragen

Worum geht es in der OnlyFans Sammelklage um Chatter?

Abonnenten werfen OnlyFans und mehreren Agenturen vor, sie hätten für Chats mit Creatorn bezahlt, tatsächlich aber mit professionellen Chattern von Drittfirmen geschrieben. Die Kläger wollen ihre Ansprüche als Sammelklage für eine größere Gruppe von Fans vor einem US-Bundesgericht in Kalifornien durchsetzen.

Was beantragt OnlyFans jetzt?

Die Betreiber wollen eine Zwischenberufung zulassen lassen. Die höhere Instanz soll prüfen, ob ein Vertragsanspruch der Kläger weiterlaufen darf, obwohl das Bezirksgericht dessen Abweisung abgelehnt hat. OnlyFans beruft sich dabei auf Section 230 des Communications Decency Act.

Ist der Einsatz von Chattern auf OnlyFans damit verboten?

Nein. Bisher hat kein Gericht in diesem Verfahren abschließend entschieden, dass der Einsatz von Chattern rechtswidrig ist. Der aktuelle Antrag ist nur ein Verfahrensschritt, und mehrere Ansprüche gegen die Betreiber wurden zuvor bereits abgewiesen.

Betrifft die Klage auch Agenturen?

Ja. Laut Mealey's sind neben dem Betreiber Fenix mehrere Agenturen beteiligt, darunter Moxy, Elite, Verge, Content X sowie Unruly and Behave. Im Mai 2026 blieb ein Anspruch gegen die Agenturen wegen der Weitergabe persönlicher Daten bestehen.

Quellen

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